rü am 16.02.2010 :|: 10:25 Uhr

Das Oberlandesgericht Hamburg urteilte gestern, daß das Betrachten von Kinderpornos strafbar ist, ob man gewollt oder nicht gewollt auf so eine Seite kommt. Da die Bilder im Cache landen, ist somit den Tatbestand des Besitzes von Kinderpornografie erfüllt. So zumindest die Erläuterung gestern in den Nachrichten.

Zum Artikel: Der Browser-Cache und die Kinderpornos